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Statuten

1. Name

 

Unter der Bezeichnung „Badminton Club Baden“ (im folgenden BCB genannt) besteht ein konfessionell und politisch neutraler Verein.

Der BCB hat folgende Ziele:

  • Badminton als Breitensport- und Wettkampfsport betreiben und fördern

  • Pflege der Geselligkeit unter den Vereinsmitgliedern

 

Die Bestimmungen des Art. 60 ff. ZGB sowie die Statuten von Swiss Badminton (Schweizerischer Badminton Verband) gelten soweit nicht nachstehend eine andere Regelung getroffen wird.

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2. Sitz    Sitz

 

Der BCB hat den Sitz in Baden.

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3. Ethik

 

Der BCB setzt sich für einen gesunden, respektvollen, fairen und erfolgreichen Sport ein. Er lebt diese Werte vor, indem er - sowie seine Organe und Mitglieder - dem Gegenüber mit Respekt begegnet, transparent handelt und kommuniziert. Der BCB anerkennt die «Ethik-Charta» des Schweizer Sports und sorgt für deren Umsetzung und Einhaltung im gesamten Verein (Anhang 1).

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4. Haftung für Verbindlichkeiten

 

Für die Verbindlichkeiten des BCB haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jede Haftung eines Mitgliedes für Verbindlichkeiten des BCB ist ausgeschlossen, ausser bei unerlaubten Handlungen.

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5. Rechnungsjahr

 

Das Rechnungsjahr entspricht dem Vereinsjahr des BCB. Das Vereinsjahr beginnt jeweils am 1. März eines jeden Jahres.

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6. Mitgliedschaften

 

Es wird unterschieden zwischen:

a) Aktivmitglieder
  Aktivmitglieder sind Personen, die keiner anderen Mitgliederkategorie angehören.

b) Junioren
  Junioren sind alle Personen, die das Alter von 18 Jahren bis zum 31. August des laufenden Rechnungsjahres nicht
  erreichen.

c) Passivmitglieder
  Passivmitglieder haben keine Spielberechtigung.

d) Ehrenmitglieder

     Auf Antrag des Vorstandes können Mitglieder, die sich um den BCB besonders verdient gemacht haben, durch die
    Vereinsversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

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7. Rechte und Pflichten

 

Aktivmitglieder und Junioren haben das Recht, vom Spielangebot des BCB Gebrauch zu machen. Sämtliche Mitglieder haben die Pflicht, die Statuten des BCB zu befolgen.

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8. Aufnahme Neumitglieder

 

Die Aufnahme eines neuen Mitgliedes (Aktivmitglied, Passivmitglied, Junioren) erfolgt durch einfachen Mehrheitsbeschluss des Vorstandes.

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9. Mitgliederbeiträge / Lizenzgebühren

 

Die von jeder Mitgliederkategorie zu bezahlenden Mitgliederbeiträge werden auf Antrag des Vorstandes von der ordentlichen Vereinsversammlung mit einfachem Mehr für das laufende Vereinsjahr festgesetzt. Lizenzgebühren sind von den Mitgliedern zusätzlich gemäss den von Swiss Badminton festgelegten Tarifen zu bezahlen.

Die Mitgliederbeiträge und Lizenzgebühren sind nach Erhalt der Rechnung innert 30 Tagen netto zu bezahlen. Wer die Beiträge nicht fristgerecht bezahlt, ist bis zur Bezahlung nicht mehr spielberechtigt und kann vom Vorstand ausgeschlossen werden.

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10. Austritt

 

Der Austritt aus dem BCB oder der Übertritt zum Passivmitglied ist auf Ende des Vereinsjahres mit einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich. Die Kündigung hat schriftlich der elektronisch an den Präsidenten zu erfolgen. Die Beiträge sind für das Austrittsjahr voll zu bezahlen. Mit dem Austritt oder Ausschluss erlischt jeder Anspruch auf das Vereinsvermögen.

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11. Ausschluss

 

Wer seinen Verpflichtungen gegenüber dem BCB nicht nachkommt, insbesondere

a)       die Statuten grob verletzt,

b)       seine finanziellen Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt,

c)       durch sein Verhalten dem Verein schadet

kann vom Vorstand unter Angabe der Gründe vom Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss hört der Vorstand das Mitglied persönlich an oder gibt ihm Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme.

Das ausgeschlossene Mitglied kann innert 30 Tage nach Eröffnung des Ausschlusses Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich abzufassen und an den Präsidenten zu Handen der Vereinsversammlung zu richten. Der Präsident entscheidet endgültig, ob dem Ausschluss durch den Einspruch aufschiebende Wirkung zukommt.

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12. Organe

 

Die Organe des BCB sind:

a)       Vereinsversammlung

b)       Vorstand

c)       Rechnungsrevisoren

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13. Vereinsversammlung

 

Die Vereinsversammlung bildet das oberste Organ des BCB. Die ordentliche Vereinsversammlung ist einmal jährlich bis Ende Mai abzuhalten.

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13.1  Teilnahme und Einladung

Sämtliche Mitglieder sind berechtigt, an den Vereinsversammlungen des BCB teilzunehmen.

Sämtliche Mitglieder sind mindestens 14 Tage vorher schriftlich oder elektronisch und unter Bekanntgabe aller zu behandelnden Geschäfte einzuladen.

Die Teilnahme an den Vereinsversammlung ist für Aktivmitglieder obligatorisch. Aktivmitglieder, die nicht an der Vereinsversammlung teilnehmen können, müssen sich beim Präsidenten vorgängig abmelden.

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13.2  Einberufungsrecht einer ausserordentlichen Vereinsversammlung

Eine ausserordentliche Vereinsversammlung kann jederzeit aus wichtigen Gründen durch den Vorstand oder auf schriftlichen, begründeten Antrag von 1/5 der stimmberechtigten Mitglieder einberufen werden.

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13.3  Antragsrecht

Vorschläge und Anträge, welche an der ordentlichen Vereinsversammlung behandelt werden sollen, sind spätestens 8 Tage vor der Versammlung dem Präsidenten schriftlich oder elektronisch einzureichen. Später - oder an der Versammlung eingebrachte Anträge -, werden in der Regel in einer nächsten Vereinsversammlung behandelt.

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13.4  Stimm- und Wahlrecht

Stimm- und wahlberechtigt sind Aktivmitglieder sowie Junioren ab 18 Jahren.

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13.5  Abstimmung und Wahlen

Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen, sofern nicht mindestens 1/5 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder geheime Abstimmung oder Wahl verlangen. Die Vereinsversammlung ist jederzeit beschlussfähig. Die Beschlüsse der Vereinsversammlung werden mit der einfachen Mehrheit der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst, sofern diese Statuten keine andere Regelung vorsehen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident, bei dessen Abwesenheit dessen Stellvertreter.

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13.6  Statutenänderungen

Statutenänderungen bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

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13.7  Aufgaben der Vereinsversammlung

Der Vereinsversammlung sind folgende Geschäfte zugewiesen:

  • Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung

  • Abnahme des Jahresberichts des Präsidenten

  • Genehmigung der Jahresrechnung und des Revisorenberichts

  • Déchargeerteilung an den Vorstand und die Revisoren

  • Festlegen der Mitgliederbeiträge für sämtlich Mitgliederarten sowie weiterer Gebühren

  • Wahl des Vorstandes, des Präsidenten und der Rechnungsrevisoren

  • Statutenänderungen

  • Genehmigung des Budgets

  • Beschlussfassung über Anträge und Verschiedenes

 

14. Vorstand

14.1  Zusammensetzung

Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

  • Präsident

  • Vizepräsident (Optional)

  • Kassier

  • Aktuar

  • Sportchef

  • Bis zu zwei Beisitzer, welchen besondere Aufgaben übertragen werden können (Optional)

Im Vorstand sollte mindestens eine Dame vertreten sein.

Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident.

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14.2  Verhalten

Die Vorstandsmitglieder verpflichten sich durch die Annahme ihrer Wahl, das ihnen übertragene Amt bis zur Bestellung eines Nachfolgers nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.

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14.3  Kompetenzen

Die Aufgaben der Vorstandsmitglieder können im Vorstand selbstständig und nach Bedarf vergeben werden. Der Vorstand ist berechtigt, einzelne Kompetenzen an Aktivmitglieder zu delegieren.

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14.4  Wahl- und Amtsdauer

Die Vereinsversammlung wählt den Vorstand für die Dauer eines Vereinsjahres. In den Vorstand sind mit Ausnahme der Junioren alle Mitglieder wählbar.

Vorstandsmitglieder sind unbeschränkt wieder wählbar. Die Amtsdauer eines nachträglich bestimmten Vorstandsmitgliedes endet gleichzeitig mit derjenigen des Gesamtvorstands.

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14.5  Aufgaben des Vorstandes

Der Vorstand leitet den BCB, vertritt ihn nach aussen, führt die Beschlüsse der Vereinsversammlung durch und erledigt alle Geschäfte, welche nicht der Vereinsversammlung vorbehalten sind. Der Vorstand hat insbesondere die Mitgliederversammlungen vorzubereiten, die Einladung der Mitglieder und die Bekanntgabe der Traktandenliste zu veranlassen und an der Mitgliederversammlung zu jedem Geschäft Bericht und Antrag zu stellen sowie die Kasse zu verwalten. Der Vorstand bestimmt die erforderlichen Delegierten für die Vertretung des BCB.

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14.6  Aufteilung der Aufgaben

Der Präsident, in seiner Abwesenheit dessen Stellvertreter, leitet die Vorstandssitzungen und die Vereinsversammlungen.

Der Kassier führt das Rechnungswesen, erstellt den Rechnungsabschluss und zusammen mit den übrigen Vorstandsmitgliedern das Budget.

Der Aktuar verfasst die Protokolle der Vorstandssitzungen und der Vereinsversammlungen und erledigt die Clubkorrespondenz.

Der Sportchef koordiniert den Spielbetrieb.

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14.7  Vertretungsbefugnis

Nach aussen wird der BCB durch den Vorstand vertreten. Der Vorstand bestimmt, wer zeichnungsberechtigt ist und wie die Art der Zeichnung zu erfolgen hat.

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14.8  Sitzungen

Vorstandssitzungen finden auf Verlangen des Präsidenten oder von zwei Vorstandsmitgliedern statt. Sie sollen - dringende Fälle ausgenommen - mindestens ein Woche zum voraus einberufen werden. Der Vorstand ist bei Anwesenheit von drei Mitgliedern beschlussfähig. Bei Abstimmungen gilt das einfache Mehr. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident, bei dessen Abwesenheit sein Stellvertreter.

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14.9  Finanzkompetenz

In der Kompetenz des Vorstandes liegen unvorhergesehene Auslagen bis total Fr. 1’000.-- pro Vereinsjahr.

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15. Rechnungsrevisoren

15.1  Wahl- und Amtsdauer

Die Vereinsversammlung wählt zwei Rechnungsrevisoren für eine Dauer eines Vereinsjahres. Als Rechnungsrevisoren sind mit Ausnahme des Vorstandes und der Junioren alle Mitglieder wählbar. Rechnungsrevisoren sind unbeschränkt wieder wählbar.

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15.2  Aufgaben

Die Rechnungsrevisoren haben die gesamte Rechnungsführung mit allen Belegen zu prüfen und insbesondere das Vorhandensein von Aktiven und Passiven festzustellen. Zu diesem Zweck sind ihnen vom Kassier spätestens 14 Tage vor der ordentlichen Vereinsversammlung sämtliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Sie erstellen einen Revisorenbericht zuhanden der Vereinsversammlung.

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16. Ausschluss der Haftung

Die Spieler nehmen auf eigene Verantwortung und Gefahr am Spielbetrieb und an Wettkämpfen teil. Jegliche Haftung des BCB für gesundheitliche oder körperliche Schädigung ist ausgeschlossen. Haftpflicht- und Unfallversicherung ist Sache jedes Einzelnen. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Dem Vorstand obliegt keine Kontrollpflicht.

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17. Regelungen für den Spielbetrieb

Für den Spielbetrieb gelten die Regeln von Swiss Badminton. Jeder Spieler ist für seine Badminton-Ausrüstung selbst verantwortlich, Teile der Ausrüstung können vom Vorstand vorgeschrieben werden.

Für die Teilnahme an Interclub und Wettbewerben, sowie an offiziell ausgeschriebenen Turnieren, ist die Lizenz von Swiss Badminton obligatorisch. Diese Lizenzen werden durch den Vorstand bei Swiss Badminton beantragt; die Kosten gehen zu Lasten des Lizenzinhabers.

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18. Auflösung, Fusion und Liquidation

18.1  Auflösung und Fusion

Eine Auflösung des BCB oder eine Fusion mit einem anderen Club kann durch eine ordentliche oder ausserordentliche Vereinsversammlung mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden, wenn mindestens 2/3 aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.

Ist die erforderliche Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder nicht anwesend, so wird dennoch über die Auflösung oder Fusion abgestimmt. Spricht sich die Mehrheit der Versammlung dafür aus, so ist innert Monatsfrist eine neue Vereinsversammlung einzuberufen, welche über den Antrag mit einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden Stimmberechtigten entscheidet.

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18.2   Liquidation

Findet die Auflösung des BCB statt, ist ein nach Rückzahlung der Schulden und ausserordentlichen rückzahlbaren Beiträgen vorhandenes Vermögen entsprechend den letzten Mitgliederbeiträgen des laufenden Vereinsjahres anteilsmässig an die Mitglieder zu verteilen.

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Sport rauchfrei

 

Die Umsetzung «Sport rauchfrei» beinhaltet folgende Anforderungen:

  • Tabakfreie Zeit vor, während und nach dem Sport (d.h. eine Stunde

vor bis eine Stunde nach dem Sport)

  • Vereinslokalitäten sind rauchfrei

  • Verzicht auf finanzielle Unterstützung durch Tabakfirmen

  • Anlässe werden rauchfrei durchgeführt. Dies beinhaltet:

    • Sitzungen (inkl. DV/GV)

    • Spezielle Anlässe (z.B. Turnerabend, Weihnachtsfeier,

Vereinslotto).

 

Statutenänderungen (4. GV vom 26.April 2023)

 

Der BC Baden ist Mitglied von Swiss Badminton und verankert somit den «Spirit of Sport» von Swiss Olympic als «Sprit of Badminton» von Swiss Badminton in unserem Verein.

(1) Der BC Baden setzt sich für einen gesunden, respektvollen, fairen und erfolgreichen Sport ein. Er lebt diese Werte vor, indem er - sowie seine Organe und Mitglieder – dem Gegenüber mit Respekt begegnet, transparent handelt und kommuniziert. Der BC Baden anerkennt die aktuelle «Ethik-Charta» des Schweizer Sports und verbreitet deren Prinzipien unter den Mitgliedern.

(2) Doping widerspricht den fundamentalen Prinzipien des Sports sowie der medizinischen Ethik und stellt ein Gesundheitsrisiko dar. Aus diesen Gründen ist es verboten. Der BC Baden untersteht dem Doping-Statut von Swiss Olympic (nachfolgend: DopingStatut) und den weiteren präzisierenden Dokumenten. Als Doping gilt jede Verletzung der Artikel 2.1 ff. des Doping-Statuts.

(3) Der BC Baden unterstellt sich dem Ethik-Statut des Schweizer Sports. Das Ethik-Statut ist für den BC Baden selbst, Mitglieder, Vorstandsmitgliedern, Athlet:innen, Trainer:innen, Coaches, Betreuer:innen, Ärzt:innen und Funktionär:innen verbindlich.

(4) Mutmassliche Verstösse gegen die anwendbaren Anti-Doping-Bestimmungen und gegen das Ethik-Statut werden von Swiss Sport Integrity untersucht. Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports (nachfolgend: Disziplinarkammer) ist für die Beurteilung und Sanktionierung von festgestellten Verstössen gegen die anwendbaren Doping- Bestimmungen und das EthikStatut zuständig. Die Disziplinarkammer wendet ihre Verfahrensvorschriften an und spricht die im Doping-Statut bzw. im Reglement des allenfalls zuständigen Internationalen Verbandes oder die im Ethik-Statut festgelegten Sanktionen aus. Gegen die Entscheide der Disziplinarkammer kann unter Ausschluss der staatlichen Gerichte an das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne innert 21 Tagen ab Erhalt des begründeten Entscheids der Disziplinarkammer rekurriert werden.

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Anhang I

Der nachfolgende Anhang «Die neun Prinzipien der Ethik-Charta im

Sport» und «Sport rauchfrei» bildet einen integrierenden Bestandteil zu

den Statuten.

 

Die neun Prinzipien der Ethik-Charta im Sport

 

  1. Gleichbehandlung für alle.
    Nationalität, Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, soziale Herkunft,religiöse und politische Ausrichtung führen nicht zu Benachteiligungen.
     

  2. Sport und soziales Umfeld im Einklang.
    Die Anforderungen in Training und Wettkampf sind mit Ausbildung, Beruf und Familie vereinbar.
     

  3. Stärkung der Selbst- und Mitverantwortung.
    Sportlerinnen und Sportler werden an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt.
     

  4. Respektvolle Förderung statt Überforderung.
    Die Massnahmen zur Erreichung der sportlichen Ziele verletzen wederdie physische noch die psychische Integrität der Sportlerinnen und Sportler.
     

  5. Erziehung zu Fairness und Umweltverantwortung.
    Das Verhalten untereinander und gegenüber der Natur ist von Respekt geprägt.
     

  6. Gegen Gewalt, Ausbeutung und sexuelle Übergriffe.
    Physische und psychische Gewalt sowie jegliche Form von Ausbeutung werden nicht toleriert. Sensibilisieren, wachsam sein und konsequent eingreifen.
     

  7. Absage an Doping und Drogen.
    Nachhaltig aufklären und im Falle des Konsums, der Verabreichung oder der Verbreitung sofort einschreiten.
     

  8. Verzicht auf Tabak und Alkohol während des Sports.
    Risiken und Auswirkungen des Konsums frühzeitig aufzeigen.
     

  9. Gegen jegliche Form von Korruption.
    Transparenz bei Entscheidungen und Prozessen fördern und fordern.
    Den Umgang mit Interessenkonflikten, Geschenken, Finanzen und Wetten regeln und konsequent offenlegen.

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